Wer kommt für die
Laserbehandlung in Frage?
Je nach Auspägung Ihrer Fehlsichtigkeit (Kurzsichtigkeit bzw. Myopie, Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmung) kann eine Laserbehandlung durchgeführt werden.
Seiteninhalt:
- Wer kommt für die Laserbehandlung in Frage?
- Welche Fehlsichtigkeiten lassen sich mit dem Laser behandeln?
Wer kommt für die Laserbehandlung in Frage?
Folgende Voraussetzung sollten Sie mitbringen, um für eine Laserbehandlung in Frage zu kommen:
- Stabile Refraktionswerte, dass heisst Ihr Brillenrezept sollte sich innerhalb der letzten Jahre nicht mehr entscheidend geändert haben.
- Älter als 20 Jahre sein. Kinder und Jugendliche sind auf Grund der nicht abgeschlossenen Augenentwicklung nicht geeignet für eine Laserbehandlung der Fehlsichtigkeit.
- Sie müssen gesunde Augen haben. Dass heisst, Sie sollten nicht unter Grauem Star (Katarakt), Grünem Star (Glaukom) oder Erkrankungen der Hornhaut leiden. Auch der Allgemeinzustand spielt eine Rolle, das heisst Erkrankungen wie Rheuma oder Störungen der Immunabwehr sollten nicht bestehen.
- Während der Schwangerschaft oder Stillzeit können sich die Korrekturwerte Ihrer Augen ändern, deshalb sollte in diesem Zeitraum keine Laserbehandlung durchgeführt werden
- Wenn Sie spezielle Medikamente einnehmen müssen, sollten Sie dies unbedingt mit Ihrem Chirurgen besprechen. Medikamente können einen Einfluss auf die Wundheilung nach der Operation haben.
- Wenn Sie unter einer Allergie leiden, sollte die Behandlung nicht in der Allergiesaison durchgeführt werden.
- Sie sollten über die finanziellen Mittel zur Durchführung der Operation verfügen.
- Hornhauterkrankungen wie Keratokonus oder Hornhautdystropien sprechen gegen einen Eingriff.
Welche Fehlsichtigkeiten lassen sich mit dem Laser behandeln?
Kurzsichtigkeit (Myopie):
- Bei LASIK bis -8.00 Dioptrien (dpt.) in einigen Fällen auch -10.00 dpt.
- Bei LASEK bis -5.00 dpt.
- Bei höheren Korrekturwerten kann eventuell eine refraktive Linsenoperation durchgeführt werden.
Weitsichtigkeit (Hyperopie):
- Bei LASIK bis +3.00 dpt. in einigen Fällen auch +4.00 dpt.
- LASEK nicht geeignet
- Höhere Werte sprechen für eine refraktive Linsenoperation.
Hornhautverkrümmung (Astigmatismus, Stabsichtigkeit):
- Bei LASIK bis -4.00 dpt., in einigen Fällen auch -5.00 dpt.
- Bei LASEK bis -3.00 dpt.
Dies sind nur Richtwerte. Im Einzelfall müssen individuelle Faktoren wie zum Beispiel die Hornhautdicke oder Pupillenweite berücksichtigt werden.
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